Bestellungsannahme und Lieferung unserer Erzeugnisse erfolgen nach diesen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Bedingungen des Käufers tangieren die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen nicht. Sonderregelungen sind schriftlich zu vereinbaren.

Bestellungen
Bestellungen müssen schriftlich mit genauer Titelangabe auf postalischem oder elektronischem Weg, per Telefax, via E-Mail oder über die Bestellmaske auf der Labor-Verlagswebsite erfolgen. Andere Bestellungen, auch Telefonische, werden nicht angenommen. Die Rechnung ist gleichzeitig Auftragsbestätigung und Lieferschein. Bestellungen bei denen Rechnungs- und Lieferadressat nicht identisch sind werden nicht angenommen.
Mit der Aufgabe von Bestellungen ist ein Anspruch auf Lieferung nicht verbunden. Erschwernisse, die Herstellung und Lieferung verzögern oder verhindern, befreien den Verlag von der Ausführung der Bestellung. Für allenfalls dadurch entstehende Nachteile können keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden. Der Verlag ist nicht verpflichtet, vorgeschriebene Termine einzuhalten.
Nachlieferungen aus Bestellungen werden nicht portofrei geliefert. Abbestellungen können nur anerkannt werden, wenn sie vor Ausführung der Bestellung schriftlich vorliegen.

Versand
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Verlag entscheidet über den Versandweg. Auf die Lieferzeiten der Spediteure haben wir keinen Einfluß. Für transportgeschädigte oder velorengegangene Sendungen kann kein Ersatz geleistet werden. Reklamationen, die den Versand betreffen sind direkt beim Spediteur geltend zu machen. Der Inhalt gilt als mit Lieferschein übereinstimmend, wenn nicht innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Sendung eine schriftliche Beanstandung mit Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdatum erfolgt.

Rücksendung
Die Verlagserzeugnisse werden mit der gebotenen Sorgfalt in einwandfreiem Zustand versendet. Mit Erhalt der Ware ist der Empfänger zur Prüfung auf allfällige Beanstandungsgründe verpflichtet. Solche sind dem Verlag unmittelbar nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Beanstandungen sind nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware zulässig und müssen schriftlich unter genauer Angabe des Beanstandungsgrundes, der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums erfolgen.
Gegen Rechnung gelieferte Verlagserzeugnisse werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. Nur in schriftlich begründeten Ausnahmen kann eine Rücksendung erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine vorherige Zusage des Verlages. Bei Rücknahmen werden Bearbeitungsgebühren in Abzug gebracht. Remissionen müssen in einwandfreiem Zustand eingehen. Veraltete oder nicht mehr zum vollen Ladenpreis verkäufliche Ausgaben, werden nicht gutgeschrieben und ohne Rückfrage makuliert. Unberechtigte Remittenden verpflichten den Verlag weder zu Zahlungen noch zur Rücksendung. Bei Rücksendungen aus Remissionsrecht erfolgt keine Erstattung der Portokosten. Rücksendungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht, sie erfolgen auf Kosten und Gefahr des Absenders.

Verkaufspreise
Die Annahme der Sendung verpflichtet zur Einhaltung der auf der Rechnung angegebenen Verkaufspreise in CHF und EUR. Die Berechnung unserer Sendungen erfolgt in CHF. Außerhalb der Schweiz gelten die angegebenen Euro-Verkaufspreise. Entsteht die Notwendigkeit, Verkaufspreise neu festzusetzen, können die neuen Preise auch bei noch nicht ausgeführten Bestellungen zur Anwendung kommen. Ist der Auftraggeber damit nicht einverstanden, kann die Bestellung annulliert werden.

Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Rechnungen sind zahlbar 10 Tage nach Rechnungsdatum. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Maßgebend für die Einhaltung der Zahlungsfristen ist der Tag des Geldeinganges. Beanstandungen oder Gegenansprüche berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung.
Nach Überschreitung der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber in Verzug. Bleiben fällige Rechnungen trotz Mahnung unbeglichen, werden weitere Bestellungen erst nach Begleichung der fälligen Forderungen und nur gegen Vorauszahlung ausgeführt. Mahnkosten werden belastet.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Verlagserzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller auch der zukünftig entstehenden Forderungen Eigentum des Verlages.
Die unter Eigentumsvorbehalt des Verlages stehenden Verlagserzeugnisse dürfen ohne Zustimmung des Verlages weder verändert noch zur Sicherheitsleistung übereignet werden. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt des Verlages stehenden Verlagserzeugnisse werden jeweils im Moment des Weiterverkaufs stillschweigend an den Verlag abgetreten, zur Sicherung seiner jeweils ausstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, dies bis zum Betrag der ausstehenden Forderungen. Diese Forderungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Verlages weder verpfändet noch als Sicherheit abgetreten werden.

Soweit nicht in vorstehenden Punkten Abweichungen enthalten sind, gelten die Bestimmungen der «Verkehrsordnung des Schweizer Buchhandels» in der jeweils gültigen Fassung.

Gerichtsstand ist Zürich

Preise: Stand vom 1.8.2005
Preisänderungen vorbehalten.

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